Kosten & Mittelverwendung
Der professionelle Aufbau von DAREALGOR wird nicht vorzeitig auf einen einzelnen Finanzierungsweg festgelegt. Der finanzierungsneutrale Nettoprojektbedarf beträgt rund 5,86 Mio. EUR. Darin enthalten sind die technische Entwicklung einschließlich Reserven, Marketing und kontrollierter Markteintritt, projektbezogene Rechts-, Steuer- und Gesellschaftskosten, Vertrieb, Einführung und Customer Success sowie ein gesichertes erstes Betriebsjahr nach G7.
Finanzierungswegspezifische Kosten und Umsatzsteuerbestandteile sind darin noch nicht enthalten. Der endgültige Brutto-Finanzierungsbedarf und eine mögliche spätere Finanzierungsobergrenze (CAP) werden erst nach Auswertung der Resonanz, Auswahl eines geeigneten Finanzierungswegs und dessen rechtlicher, steuerlicher und vertraglicher Ausgestaltung festgelegt. Über diese Homepage werden keine Zahlungen oder Zeichnungen angenommen.

Belastbare Eckwerte der Gesamtplanung
Planungsstand: Die folgenden Meilensteine sind Zielwerte unter den genannten Voraussetzungen und keine zugesagten Termine. Verzögerungen vor oder nach T0 können die Zeitpunkte verschieben.
Finanzierungsweg
Der konkrete Finanzierungsweg ist noch nicht festgelegt. Deshalb stehen Brutto-Finanzierungsbedarf, finanzierungswegspezifische Kosten und eine mögliche Finanzierungsobergrenze erst nach dieser Klärung belastbar fest.
Bei Finanzierung klingt „noch offen“ schnell nach „noch ungeklärt“. Das ist hier nicht dasselbe. Wenn auf der Seite bei der Finanzierung „noch offen“ steht, bedeutet das nicht, dass der Projektbedarf noch ungeklärt wäre. Der ist heute belastbar hergeleitet: Rund 5,86 Millionen Euro netto bilden den finanzierungsneutralen Nettoprojektbedarf. Darin enthalten sind die technische Entwicklung einschließlich Reserven, der kontrollierte Markteintritt, Recht und Organisation, Einführung und Customer Success sowie ein abgesichertes erstes Betriebsjahr nach G7.
Offen ist etwas anderes: der konkrete Finanzierungsweg. DAREALGOR legt heute bewusst noch nicht fest, ob die Finanzierung später beispielsweise über eine Plattform, direkte Beteiligungen, eine geschlossene Runde oder einen anderen rechtlich geeigneten Weg erfolgt. Diese Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn Resonanz, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen sowie die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Wege belastbar verglichen werden können.
Denn jeder Finanzierungsweg kann eigene zusätzliche Kosten auslösen – etwa für Strukturierung, Transaktionen, Zahlungsabwicklung, KYC-/AML-Prüfungen oder laufende Administration. Diese Kosten gehören nicht zu den rund 5,86 Millionen Euro. Auch nicht rückholbare Umsatzsteuer und ein gegebenenfalls notwendiger temporärer Liquiditätspuffer für rückholbare Vorsteuer werden erst konkret berechnet, wenn der Finanzierungsweg und die Zahlungsstruktur feststehen.
Erst dann wird aus vielen Einzelbausteinen eine belastbare Gesamtsumme. Erst aus dieser Ergänzung entsteht der spätere Brutto-Finanzierungsbedarf. Und erst dann lässt sich sinnvoll entscheiden, ob zusätzlich eine Finanzierungsobergrenze festgelegt werden soll. Eine solche Zahl heute schon zu nennen, würde Genauigkeit nur vortäuschen.
Wichtig ist außerdem: Ein abgesicherter Finanzierungsrahmen bedeutet nicht, dass das gesamte Geld sofort freigegeben oder ausgegeben wird. Die Projektmittel sollen phasen- und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Nach jeder internen Freigabe müssen die erwarteten Ausgaben der folgenden drei Monate abgesichert sein; die Liquidität wird regelmäßig überprüft. Tatsächlich eingehende Erlöse können später – abhängig vom gewählten Finanzierungsweg – weitere Abrufe vermindern oder die Reserve erhöhen.
Die kurze Antwort lautet deshalb: Der eigentliche Projektbedarf steht. „Noch offen“ sind die Punkte, die erst nach der Wahl und rechtlichen Ausgestaltung des Finanzierungswegs seriös bestimmt werden können. Diese Trennung ist keine Planungslücke, sondern bewusst Teil der Finanzierungslogik.
Der Finanzierungsweg bleibt bis zur Auswertung der Resonanz offen
Mehrere Finanzierungswege werden geprüft. Dazu gehören eine öffentliche Beteiligungsplattform, direkte standardisierte Beteiligungen von Unternehmen oder Privatpersonen, eine geschlossene Unternehmensrunde, eine eigene Zeichnungsstrecke mit reguliertem Abwickler sowie klar abgegrenzte Kunden-, Pilot- oder Vorauszahlungsmodelle. Jeder Weg hat eigene rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Vor- und Nachteile.
Die Entscheidung wird nicht vor Veröffentlichung der Homepage getroffen. Zunächst zeigen Umfrage und Resonanz, welche Gruppen tatsächlich Interesse haben und welche Struktur realistisch weiterverfolgt werden kann. Erst danach werden die geeigneten Wege vollständig verglichen und rechtlich, steuerlich, organisatorisch und wirtschaftlich geprüft.
Hier ist eine Trennung besonders wichtig: Interesse ist noch keine Beteiligung. Wer auf dieser Seite Finanzierungsinteresse angibt, beteiligt sich damit noch nicht an DAREALGOR. Heute geht es nur um die Frage: Könnte ich mir grundsätzlich vorstellen, das Projekt später finanziell zu unterstützen? Die Angabe ist unverbindlich – sie ist weder Zahlung noch Zeichnung, Reservierung oder Kapitalzusage.
Warum wird das trotzdem schon heute abgefragt? Zuerst soll sichtbar werden, ob überhaupt genügend echtes Interesse vorhanden ist und aus welchen Gruppen es kommt. Privatpersonen, Unternehmen beziehungsweise Selbstständige sowie sonstige Organisationen oder Institutionen können ihre grundsätzliche Bereitschaft und auf Wunsch einen möglichen finanziellen Rahmen angeben. Es geht um einen Realitätscheck – noch nicht darum, Geld einzusammeln.
Erst nach Auswertung dieser Resonanz wird entschieden, welcher Finanzierungsweg rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich geeignet ist. Danach könnten konkrete Bedingungen für eine tatsächliche Beteiligung festgelegt werden: Vertrag, Betrag, Zahlungsweg, Rechte und Pflichten. Bis dahin entsteht für niemanden ein Anspruch und niemand geht eine Verpflichtung ein.
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft das Risiko des eingesetzten Geldes. Nach der vorgesehenen Finanzierungslogik soll DAREALGOR nicht halbfinanziert starten. Wird die erforderliche Startschwelle nicht erreicht und das Projekt nicht freigegeben, soll die Finanzierungsrunde rückabgewickelt und eingezahltes Beteiligungskapital vollständig zurückgeführt werden. Das Projektrisiko für dieses Kapital beginnt erst mit der offiziellen Startfreigabe und dem Projektstart T0. Ab diesem Zeitpunkt wird das Geld für die Umsetzung eingesetzt – und ab dann besteht auch ein Verlustrisiko bis hin zum möglichen vollständigen Verlust.
Für einen möglichen späteren Rückfluss gibt es heute nur eine Planungslogik. Bei Privatpersonen ist ein Gesamtrückfluss von bis zu 150 Prozent des tatsächlich eingebrachten Betrags vorgesehen, bei Unternehmen und Selbstständigen bis zu 125 Prozent. Für sonstige Organisationen oder Institutionen muss die Regelung später passend zur Rechtsform und zum gewählten Finanzierungsweg festgelegt werden. Das sind Obergrenzen, kein fester Zinssatz und keine Renditezusage.
Auch nach Projektstart ist deshalb nichts garantiert. Eine Rückführung setzt ausreichenden Projekterfolg, tatsächlich freie Mittel und eine entsprechende spätere vertragliche Regelung voraus. Sicherer Betrieb, notwendige Kosten und eine angemessene Reserve haben Vorrang. Die einfache Lesart lautet: Heute unverbindlich Interesse zeigen. Später – nach klaren Bedingungen – bewusst entscheiden. Und erst mit dem offiziellen Projektstart beginnt das eigentliche Kapitalrisiko.
